Kosten

Ich führe meine orthopädische schmerztherapeutische Praxis als Privatpraxis.

Alle Patienten erhalten für die in meiner Praxis erbrachten Leistungen eine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Dabei wird der von der GOÄ und den verschiedenen privaten Krankenversicherungen vorgegebene Gebührenrahmen in der Regel eingehalten.

Einige Behandlungen, die ich in meiner Praxis durchführe, besonders im Bereich der regenerativen Medizin, werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe nicht regelmäßig erstattet. Wenn ich Ihnen eine solche Behandlung empfehle, kläre ich Sie natürlich vorher über die mögliche Verweigerung der Kostenübernahme auf. Gerne unterstütze ich Sie auch bei Durchsetzung der Kostenerstattung gegenüber Ihrer Versicherung.

Gesetzlich Versicherte, die in meine Behandlung kommen, erhalten als Selbstzahler ebenfalls eine Privatrechnung. Eine Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich. Für diese Gruppe gilt, dass die Kosten für eine Erstkonsultation mit einer orthopädischen Erkrankung, für die ich bis zu 30 Minuten einplane, auf 120 € bis 150 € begrenzt sind. Röntgenaufnahmen oder spezielle Injektionen sind hierbei nicht inbegriffen.

Für Patienten mit chronischen Beckenschmerzen plane ich immer eine ganze Stunde für die Erstkonsultation ein. Die Kosten für Anamnese, Beurteilung der Vorbefunde, Untersuchung, Erstbehandlung, Planung einer multimodalen Therapie und einem ausführlichen Bericht betragen für Selbstzahler 300 €. Bei Privatpatienten werden die erbrachten Leistungen wie üblich nach GOÄ abgerechnet.

Bringen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen mit!